Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit mit Krankheitserregern aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.

Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.

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