Lärmaktionsplan­

Lärmkarten

Die Lärmbetroffenheit der Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs wird regelmäßig durch die landesweite Umgebungslärmkartierung ermittelt. Erstmals wurden 2007 landesweite Lärmkarten erstellt. Für 2012 erfolgte die zweite Stufe der Lärmkartierung mit dem vollen Kartierungsumfang. Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung 2017 sind auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) verfügbar. Die Lärmkarten zeigen die Lärmbelastung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen auch die sonstigen relevanten Lärmquellen wie zum Beispiel Industriegelände. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Lärmaktionspläne

Auf den Lärmkarten aufbauend werden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen und erhält unter anderem rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuarbeiten. Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Für die Erstellung unf Fortschreibung der Lärmaktionspläne sind die Gemeinden zuständig.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Lärmaktionsplan der Gemeinde Appenweier

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind von den Gemeinden gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Dieser Verpflichtung kommt die Gemeinde Appenweier nach, indem der Gemeinderat am 12.07.2021 erstmals den Lärmaktionsplan beschlossen hat.

Bestehende Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§ 47d Abs. 5 BImSchG).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von 11.06.2018 bis 13.07.2018 statt. Die fortgeschrittene Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 06.04.2021 bis zum 06.05.2021 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 22.03.2021, sowie am 12.07.2021 beraten und abgewogen.

Der Lärmaktionsplan kann beim Bürgermeisteramt Appenweier, Dienststelle Ortenauer Str. 38, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Lärmaktionsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

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