Erklärung zur Barrierefreiheit

Um allen Menschen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, wurden Richtlinien zum barrierefreien Internet entwickelt. Wir möchten allen unseren Kunden und Besuchern unserer Internetseiten bestmöglichen Service und Informationszugang bieten.

Liebe Besucher*innen unseres Internetauftritts,

wir möchten allen unseren Kund*innen und Besucher*innen unserer Internetseiten bestmöglichen Service und Informationszugang bieten. Um allen Menschen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, wurden Richtlinien zum barrierefreien Internet entwickelt. In Deutschland wird dieses durch das BGG (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen) dargestellt sowie durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz geregelt.

Was bedeutet überhaupt "Barrierefreiheit" bzw. "barrierefreies Webdesign"? Der Begriff "barrierefrei" ist trotz aller Gesetze, Richtlinien und Initiativen vor allem in Fachkreisen bekannt. Das Internet hat Grenzen und Barrieren. Besonders betroffen hiervon sind Senioren und Menschen mit Handicap. Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für alle Benutzer*innen lesbar und bedienbar ist. Sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem), als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). So können zum Beispiel Blinde wenig mit einer grafischen Navigation anfangen. Sehbehinderte können keine kleinen Texte im Grafikformat lesen.

In unserem Internetauftritt haben wir bereits einige Voraussetzungen für Barrierefreiheit geschaffen. Hierzu gehört insbesondere die vollumfängliche Skalierung aller Inhalte: Egal, auf welchem Monitor die Website dargestellt wird, sie bleibt lesbar, alle Inhalte passen sich an. Selbst bei einer Skalierung bis zu 400 Prozent bleibt die Website lesbar und bedienbar. Unsere Website ist gemäß dem Grundsatz "mobile first" stark für mobile Endgeräte optimiert.

Wir verwenden durchgehend kontrastreiche Schriften. Ebenso sind alle Bilder mit einem alternativen Blindtext versehen: Falls man sich die Website vorlesen lässt, werden so auch die Bildinhalte transportiert. Ein weiteres Element der Barrierefreiheit stellt die Suchmaschinenoptimierung dar: Durch eine starke Optimierung unserer Inhalte hinsichtlich Suchmaschinen werden unsere Inhalte noch besser von Suchmaschinen gefunden - diese können die Inhalte besser zusammenhängend erfassen und leiten den Suchenden ganz konkret zum Ziel innerhalb unseres sehr umfangreichen Seitenangebotes.

Natürlich entwickelt sich barrierefreies Webdesign stetig weiter. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nicht immer alle Neuerungen, Anforderungen bzw. Wünsche umgesetzt werden können. Wir sind in jedem Fall stets bemüht, den aktuellen Innovationen möglichst zeitnah zu entsprechen. Hinweise und Anregungen zur Barrierefreiheit, mit denen wir das Angebot anpassen können, nehmen wir gerne auf. Mailen Sie uns Ihre Vorschläge gern an: gemeinde@appenweier.de

Gender-Information: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Ihre Gemeinde Appenweier


Die Gemeinde Appenweier ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.appenweier.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise[2] mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Syntaxfehler im HTML (Anforderung 9.4.1.1)
  • Erklärung in leichter Sprache ist nicht vorhanden

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Erklärung in Gebärdensprache ist nicht vorhanden
  • Altere PDF-Dateien liegen nicht im PDF/UA-Standard vor

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.04.2024 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.04.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Gemeinde Appenweier
Ortenauer Straße 13
77767 Appenweier

Vertreten durch:
Bürgermeister Viktor Lorenz

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Datenschutzhinweis

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