WER ruft an?
Nennen Sie Name und Adresse für eventuelle Rückfragen.
WO?
Genaue Bezeichnung des Unfallorts / Brandorts.
Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk usw.
WAS?
Kurze Beschreibung der Notfallsituation
(Feuer, Verkehrsunfall, Verletzte usw.).
Die Feuerwehrleitstelle muss erkennen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
WIEVIEL?
Wie viele verletzte Personen?
Durch diese Angabe kann die Leitstelle ausreichend Rettungsmittel zur Einsatzstelle schicken.
WELCHE ?
Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
WARTEN!
Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wurde!
Die Feuerwehrleitstelle hat eventuell Rückfragen.
Wichtig: Die Notrufnummer 112 ist auch international aus den Mobilfunknetzen zu den zuständigen Einrichtungen geschaltet. Auch ohne Eingabe der Pin kann von jedem Mobiltelefon ein Notruf abgesetzt werden. Anstatt der Pin ist lediglich der Notruf 112 einzugeben und zu bestätigen.
Die Zuständige Rettungsleitstelle für Appenweier ist die Integrierte Leitstelle Ortenau
Die Leitstelle wird vom Landratsamt Ortenaukreis und der DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH betrieben und hat im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes insbesondere folgende Aufgaben:
Die Integrierte Leitstelle Ortenau ist mit modernster Informations- und Kommunikationsechnik 365 Tage / 24 Stunden betriebsbereit. Für die Notfallrettung gilt in Baden-Württemberg eine Hilfsfrist von 15 Minuten für an Straßen gelegene Orte.
Besetzung, Ausbildung und Technik
365 Tage / 24 Stunden ist die Integrierte Leitstelle Ortenau mit mindestens zwei Rettungsassistenten besetzt. Die Disponenten haben die Feuerwehrausbildung zum Gruppenführer einer freiwilligen Feuerwehr an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal erfolgreich absolviert.
In der Integrierten Leitstelle Ortenau werden derzeit 11 EDV Arbeitsplätze vorgehalten. Sämtliche Aufgabengebiete werden mit einheitlicher Leitstellentechnik abgewickelt. Es werden sechs Funkverkehrskreise ständig betriebsbereit vorgehalten:
Für die Alarmierung sämtlicher Einsatzkräfte werden zehn Alarmgeber, davon drei digitale Alarmgeber vorgehalten.
Für die Kommunikation mit der Bevölkerung, Behörden und anderen wichtigen Einrichtungen stehen der Integrierten Leitstelle Ortenau insgesamt 56 ein- bzw. ausgehende Telefonleitungen zur Verfügung.
Das Hauptaufgabenspektrum der Disponenten der Integrierten Leitstelle Ortenau besteht aus der Entgegennahme von Hilfeersuchen der gesamten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und die daraus resultierenden Alarmierungen und Dispositionen der Einsatzfahrzeuge für die Notfallrettung, der Gemeinde- und Werkfeuerwehren und des Krankentransportes für den Ortenaukreis. Einen sehr hohen Stellenwert stellt die Zusammenarbeit mit den benachbarten Integrierten Leitstellen dar.
Werden einsatzbedingt besondere Fachgruppen benötigt, so findet die Alarmierung ebenfalls durch die Disponenten der Integrierten Leitstelle Ortenau statt. Folgende Fachdienste werden im bzw. für den Ortenaukreis vorgehalten:
Hochwasserpegelmeldungen wie z. B. für den Rhein, melden der Integrierten Leitstelle Ortenau kritische Schwellenwerte. Gleichfalls ist diese Einrichtung zentrale Meldestelle für den Katastrophenschutz. Die Leitstelle nimmt auch die Aufgabe "Zentraler Meldekopf" für grenzüberschreitende Schadenslagen zwischen Deutschland (Ortenaukreis) und Frankreich(Elsass) war.
In Baden-Württemberg gilt seit dem 31.12.2014 in allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen eine Rauchmelderpflicht.
Warum sind Rauchmelder so wichtig?
Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder oder Feuermelder genannt) zum Einsatz. Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. So bleiben nach dem Alarm 120 Sekunden um sich und weitere Bewohner in Sicherheit zu bringen.
Was tun, wenn's brennt?
Wie viel Zeit haben ich, wenn es in meiner Wohnung brennt?
Wie verhalte ich mich und was ist zu beachten?
Diese Fragen beantwortet Ihnen unser Kampagnen-Video.
Informieren Sie sich jetzt, bevor es zu spät ist.
(Produktion: eobiont in Zusammenarbeit mit www.roccfilm.de)
Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de
Weitere Informationen zum Verhalten wenn's brennt finden sie hier.
Stellen Sie sich vor: Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Getöse die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach. Was denken Sie?
oder
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn.
Es ordnet an:
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren und wie Sie um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen und die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)
Bitte haben Sie Verständnis wenn Nachts die Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn vorbeifahren.
Ihre Feuerwehr - Tag und Nacht für sie einsatzbereit.
„Bei Stau Rettungsgasse“ ist den meisten bekannt.
Was viele aber nicht wissen ist, dass sie die Rettungsgasse dann schon bilden müssen, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dann ist nämlich noch ausreichend Platz hierfür. Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.
Wie bilde ich die Rettungsgasse?
Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.
Darf ich den Standstreifen befahren?
Nein. Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben, auch weil er baulich gar nicht zum Befahren angelegt ist.
Eine Ausnahme gilt aber bspw. , wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen.
Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?
Nein. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind z.B. Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.
Wie verhalte ich mich im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung?
Versuchen Sie dort, möglichst weit links bzw. rechts zu fahren. Bei engen Fahrstreifen kann es im Einzelfall zusätzlich erforderlich sein, den Mittelstreifen auf der linken Seite bzw. die Standspur auf der rechten Seite mit zu benutzen.
Gibt es Ausnahmeregelungen für Motorräder?
Nein. Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren werden. Eine Ausnahmeregelung für Kraftradfahrer besteht nicht.
Im nachfolgenden Video wird die Rettungsgasse erklärt.
Quelle: ADAC
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hinter mir auftaucht?
Hier geben wir Ihnen wertvolle Tipps, so dass Sie in solchen Situationen richtig reagieren können, und die Einsatzkräfte nicht wertvolle Sekunden verlieren.
Rechtliche Grundlage:
Der Gesetzgeber hat Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Hilfsdiensten in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 38 ein sogenanntes Wegerecht eingeräumt, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, um eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, um flüchtige Personen zu verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu erhalten. Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzfahrzeug das Wegerecht, was bedeutet, dass andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.
Darum sollte bei allen Verkehrsteilnehmern das Motto gelten:
Keine Panik bei Blaulicht und Martinshorn? Bewahren sie Ruhe!
Orientieren Sie sich:
Beachten sie folgende Verhaltenstipps:
Folgende Tipps gelten für zwei- beziehungsweise für dreispurige Autobahnen:
Kaum zeigen sich erste frühlingshafte Temperaturen, werden die Grills ausgepackt und die Grillsaison eröffnet. Aufgrund der Beliebtheit bei Jung und Alt verzichten manche sogar im Winter nicht auf das Grillvergnügen. Dabei kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen, verursacht durch Leichtsinn, Gedankenlosigkeit und Ungeduld.
Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. gibt Tipps zum sicheren Grillen:
Wie grille ich richtig?
Besondere Vorsicht gilt wenn Kinder beim Grillen dabei sind!
Winter: Sicherheit zu Hause und auf Reisen
Beißende Kälte, geschlossene Schneedecke, eiskalter Wind: Immer wieder hält der Wintereinbruch Deutschland fest im Griff. Nicht nur bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug gilt es nun, sich umfassend vorzubereiten und umsichtig zu reagieren, bereits zu Hause sollte man sich entsprechend der Gegebenheiten rüsten.
Die Freiwillige Feuerwehr Appenweier gibt acht Tipps zur Sicherheit für zu Hause und auf Reisen:
Sicherheitsratschläge für die Advents- und Weihnachtszeit
Jedes Jahr in der Advents- und Weihnachtszeit ereignen sich zahlreiche Brände von Adventskränzen, -gestecken und Weihnachtsbäumen. Brandursache in fast allen Fällen: unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit brennenden Wachskerzen.
Kann ein Entstehungsbrand nicht beim aller ersten Versuch gelöscht werden - Raum verlassen - Türen schließen und die Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren.
Sicherheitsmaßnahmen - Kleinlöschgeräte
Weihnachtsbäume
Tipps im Umgang mit dem Feuerwerk
Am 31. Dezember ist es mal wieder soweit, genau wie Miss Sophie in "Dinner For One" alljährlich zu Tisch bittet, wird nach zumeist besinnlichen Weihnachtstagen das alte Jahr umso lauter verabschiedet. Der Jahreswechsel wird es aller Voraussicht "in sich" haben. Neben Lärm und einer möglichen Umweltbelastung sind es vielmehr nicht beachtete Sicherheitshinweise, die für einige das Feuerwerk zum Alptraum werden lassen. Bastler verbrennen sich zu Tausenden jedes Jahr die Finger. Unfallberichte zeugen dann später oft von den Gefahren, die ein allzu sorgloser Umgang mit Feuerwerkskörpern mit sich bringt.
Beachten Sie bitte:
Am meisten gefährdet sind Jugendliche und Kinder, in deren Hände viele der explosiven Spezialitäten gar nicht kommen dürften. "Feuerwerkskörper für Vergnügungszwecke" unterliegen aus gutem Grund dem Sprengstoffgesetz. Sie sind in einer entsprechenden Verordnung in vier Gefährdungsklassen eingeteilt. Nur Feuerwerksspielwaren der Klasse I und Kleinfeuerwerke der Klasse II dürfen ohne eine behördliche Abbrenngenehmigung erworben werden. Die weniger gefährlichen Artikel (Klasse I), die schwarz gekennzeichnet sind, können das ganze Jahr über gekauft und benutzt werden. Zu diesen "Feuerwerksspielwaren" gehören Knallbonbons, Tischfeuerwerke, Konfettibomben und bengalische Zündhölzer.
Für Artikel der Klasse II, die grün beschriftet sind, ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der Erwerb und die Benutzung generell verboten. Zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Diese Artikel dürfen bis zum 29. Dezember nicht verkauft werden, und sie dürfen nur an Silvester ab 18.00 Uhr bzw. bis Neujahrsmorgen 01.00 Uhr abgebrannt werden. Zu diesen sogenannten Kleinfeuerwerken gehören Raketen, Kanonenschläge, Böller, Feuerräder, Fackeln und Frösche.
Die Klassen III und IV sind nur für Großfeuerwerke bestimmt und ihr Abbrennen bedarf einer gesonderten Genehmigung.
Einmal im Jahr zu Silvester werden in Deutschland immer wieder Menschen schwer verletzt oder getötet durch den leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Neben einer erhöhten Brandgefahr, geht von dem alljährlichen Silvesterfeuerwerk ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko aus. Alkohol und der all zu oft leichtsinnige und unsachgemäße Umgang mit dem Feuerwerkskörpern schlagen beim Umgang mit Knallern und Raketen zu Buche.
In der Hauptsache sind Verbrennungen, Augenverletzungen und Verletzungen die von Sprengkraft des Schwarzpulvers herrühren zu verzeichnen. Wir haben Ihnen hier ein paar Tipps zusammengestellt, damit Ihre Feier in das neue Jahr unbeschwert und fröhlich verlaufen kann.
Maßnahmen im Umgang