Verhaltenstipps

NOTRUF 112: Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr (europaweit) 

WER ruft an? 
Nennen Sie Name und Adresse für eventuelle Rückfragen.

WO? 
Genaue Bezeichnung des Unfallorts / Brandorts.
Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk usw.

WAS? 
Kurze Beschreibung der Notfallsituation
(Feuer, Verkehrsunfall, Verletzte usw.).
Die Feuerwehrleitstelle muss erkennen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

WIEVIEL? 
Wie viele verletzte Personen?
Durch diese Angabe kann die Leitstelle ausreichend Rettungsmittel zur Einsatzstelle schicken.

WELCHE ? 
Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?

WARTEN! 
Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wurde!
Die Feuerwehrleitstelle hat eventuell Rückfragen.

Wichtig: Die Notrufnummer 112 ist auch international aus den Mobilfunknetzen zu den zuständigen Einrichtungen geschaltet. Auch ohne Eingabe der Pin kann von jedem Mobiltelefon ein Notruf abgesetzt werden. Anstatt der Pin ist lediglich der Notruf 112 einzugeben und zu bestätigen.

Die Zuständige Rettungsleitstelle für Appenweier ist die Integrierte Leitstelle Ortenau

Die Leitstelle wird vom Landratsamt Ortenaukreis und der DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH betrieben und hat im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes insbesondere folgende Aufgaben:


  • Annahme von Hilfeersuchen; ggf. Weiterleitung an zuständige Einrichtungen außerhalb des Rettungsdienstes
  • Lenkung, Koordination, Überwachung und Dokumentation aller Einsätze (Notfallrettung, Krankentransporte) im Rettungsdienstbereich
  • Alarmierung des Notarztes/Leitenden Notarztes
  • Sicherstellung einer ständigen Betriebsbereitschaft und Ansprechbarkeit aller Rettungsdiensteinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern ihres Bereichs, dem ärztlichen Notfalldienst, den Dienststellen der Polizei und den Katastrophenschutzbehörden
  • Funkaufsicht nach BOS-Vorschriften (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
  • Im Katastrophenfall enge Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutzstab

Die Integrierte Leitstelle Ortenau ist mit modernster Informations- und Kommunikationsechnik 365 Tage / 24 Stunden betriebsbereit. Für die Notfallrettung gilt in Baden-Württemberg eine Hilfsfrist von 15 Minuten für an Straßen gelegene Orte. 

Besetzung, Ausbildung und Technik

365 Tage / 24 Stunden ist die Integrierte Leitstelle Ortenau mit mindestens zwei Rettungsassistenten besetzt. Die Disponenten haben die Feuerwehrausbildung zum Gruppenführer einer freiwilligen Feuerwehr an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal erfolgreich absolviert.

In der Integrierten Leitstelle Ortenau werden derzeit 11 EDV Arbeitsplätze vorgehalten. Sämtliche Aufgabengebiete werden mit einheitlicher Leitstellentechnik abgewickelt. Es werden sechs Funkverkehrskreise ständig betriebsbereit vorgehalten:

  • Betriebskanal Rettungsdienst
  • Betriebskanal Feuerwehr
  • Leitkanal
  • zwei Funkverkehrskreise zur besonderen Verwendung

Für die Alarmierung sämtlicher Einsatzkräfte werden zehn Alarmgeber, davon drei digitale Alarmgeber vorgehalten.

Für die Kommunikation mit der Bevölkerung, Behörden und anderen wichtigen Einrichtungen stehen der Integrierten Leitstelle Ortenau insgesamt 56 ein- bzw. ausgehende Telefonleitungen zur Verfügung.

Das Hauptaufgabenspektrum der Disponenten der Integrierten Leitstelle Ortenau besteht aus der Entgegennahme von Hilfeersuchen der gesamten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und die daraus resultierenden Alarmierungen und Dispositionen der Einsatzfahrzeuge für die Notfallrettung, der Gemeinde- und Werkfeuerwehren und des Krankentransportes für den Ortenaukreis. Einen sehr hohen Stellenwert stellt die Zusammenarbeit mit den benachbarten Integrierten Leitstellen dar.

Werden einsatzbedingt besondere Fachgruppen benötigt, so findet die Alarmierung ebenfalls durch die Disponenten der Integrierten Leitstelle Ortenau statt. Folgende Fachdienste werden im bzw. für den Ortenaukreis vorgehalten:

  • Bergwacht (BW)
  • Schnelleinsatzgruppen (SEG)
  • Ortsvereine vom Deutschen Roten Kreuz (DRK)
  • Ortsvereine des Malteser Hilfsdienstes (MHD),
  • Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Technisches Hilfswerk (THW)
  • Deutsche Rettungsflugwacht (DRF)

Hochwasserpegelmeldungen wie z. B. für den Rhein, melden der Integrierten Leitstelle Ortenau kritische Schwellenwerte. Gleichfalls ist diese Einrichtung zentrale Meldestelle für den Katastrophenschutz. Die Leitstelle nimmt auch die Aufgabe "Zentraler Meldekopf" für grenzüberschreitende Schadenslagen zwischen Deutschland (Ortenaukreis) und Frankreich(Elsass) war.

Die Tunnelüberwachung im Ortenaukreis (Oberkrich, Wolfach und Hornberg) sind auf die Integrierte Leitstelle Ortenau aufgeschaltet.

Für die Bereiche Notfallrettung, Feuerwehr und den Krankentransport werden pro Jahr ca. 85.000 Hilfeersuchen, Tendenz steigend, dokumentiert. Sonstige Hilfeersuchen übersteigen diese Zahl jedoch um ein Vielfaches.

Rauchmelder retten Leben!

In Baden-Württemberg gilt seit dem 31.12.2014 in allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen eine Rauchmelderpflicht. 

Warum sind Rauchmelder so wichtig?

Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder oder Feuermelder genannt) zum Einsatz. Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. So bleiben nach dem Alarm 120 Sekunden um sich und weitere Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Was tun, wenn's brennt?

Wie viel Zeit haben ich, wenn es in meiner Wohnung brennt?
Wie verhalte ich mich und was ist zu beachten?
Diese Fragen beantwortet Ihnen unser Kampagnen-Video.
Informieren Sie sich jetzt, bevor es zu spät ist.

(Produktion: eobiont in Zusammenarbeit mit www.roccfilm.de)
Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Weitere Informationen zum Verhalten wenn's brennt finden sie hier.

Blaulicht und Martinshorn müssen sein!

Stellen Sie sich vor: Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Getöse die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach. Was denken Sie?

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
  • Die werden doch nicht zu uns kommen oder
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause 

oder

  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?!

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn.

Es ordnet an:

Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen sie sich vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren und wie Sie um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen und die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)

Bitte haben Sie Verständnis wenn Nachts die Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn vorbeifahren.

Ihre Feuerwehr - Tag und Nacht für sie einsatzbereit.

Rettungsgasse bilden!

Bei Stau Rettungsgasse“ ist den meisten bekannt.
Was viele aber nicht wissen ist, dass sie die Rettungsgasse dann schon bilden müssen, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dann ist nämlich noch ausreichend Platz hierfür. Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.

  • Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen
  • Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden
  • Der Standstreifen muss frei bleiben

Wie bilde ich die Rettungsgasse?
Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.

Darf ich den Standstreifen befahren?
Nein. Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben, auch weil er baulich gar nicht zum Befahren angelegt ist.
Eine Ausnahme gilt aber bspw. , wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen.

Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?
Nein. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind z.B. Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Wie verhalte ich mich im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung?
Versuchen Sie dort, möglichst weit links bzw. rechts zu fahren. Bei engen Fahrstreifen kann es im Einzelfall zusätzlich erforderlich sein, den Mittelstreifen auf der linken Seite bzw. die Standspur auf der rechten Seite mit zu benutzen.

Gibt es Ausnahmeregelungen für Motorräder?
Nein. Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren werden. Eine Ausnahmeregelung für Kraftradfahrer besteht nicht.

Im nachfolgenden Video wird die Rettungsgasse erklärt.
Quelle: ADAC

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hinter mir auftaucht?
Hier geben wir Ihnen wertvolle Tipps, so dass Sie in solchen Situationen richtig reagieren können, und die Einsatzkräfte nicht wertvolle Sekunden verlieren.

Rechtliche Grundlage:
Der Gesetzgeber hat Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Hilfsdiensten in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 38 ein sogenanntes Wegerecht eingeräumt, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, um eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, um flüchtige Personen zu verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu erhalten. Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzfahrzeug das Wegerecht, was bedeutet, dass andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.

Darum sollte bei allen Verkehrsteilnehmern das Motto gelten:

Keine Panik bei Blaulicht und Martinshorn? Bewahren sie Ruhe!

Orientieren Sie sich:

  • Woher kommt das Signal?
  • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
  • Wie viele Fahrzeuge sind es?
  • Möglicherweise folgen weitere Fahrzeuge!

Beachten sie folgende Verhaltenstipps:

  • Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Straßenrand!
  • Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug einscheren lassen.
  • Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und notfalls anhalten.
  • Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen und ggf. über die Haltelinie in die Kreuzung einfahren, wenn dies der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
  • Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.
  • Immer den Blinker setzen um den Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten.
  • Starten sie vor Unfallstellen keine wilden Wendemanöver, den anfahrenden Einsatzfahrzeugen könnte hierdurch die Anfahrt zur Einsatzstelle blockiert werden.

Folgende Tipps gelten für zwei- beziehungsweise für dreispurige Autobahnen:

  • Auf zweispurigen Autobahnen ist zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse zu bilden.
  • Bei einer dreispurigen Autobahn ist zwischen der mittleren und der linken Spur Platz für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
  • Schon bei beginnendem Stau genügend Abstand halten, damit man gegebenenfalls zur Seite ausweichen und die Rettungsgasse bilden kann.
  • Den rückwärtigen Verkehr durch Rückspiegel und Seitenspiegel beobachten und vorsichtig zur Seite fahren.
  • Aufmerksam bleiben, auch wenn schon Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind.
  • Oftmals folgen weitere Fahrzeuge.
  • Standspur freihalten. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Der Standstreifen muss ebenfalls wie die Rettungsgasse frei bleiben. Auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt fahren, wird (noch) mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg geahndet. Die Vorschriften gelten ebenso für Motorradfahrer.

Brandschutztipps für den Sommer: Sommerzeit = Grillzeit.

Kaum zeigen sich erste frühlingshafte Temperaturen, werden die Grills ausgepackt und die Grillsaison eröffnet. Aufgrund der Beliebtheit bei Jung und Alt verzichten manche sogar im Winter nicht auf das Grillvergnügen. Dabei kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen, verursacht durch Leichtsinn, Gedankenlosigkeit und Ungeduld.

Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. gibt Tipps zum sicheren Grillen:

Sommerzeit-Grillzeit

Wie grille ich richtig?

  • Grill kippsicher und windgeschützt aufstellen.
  • Niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden – weder zum Anzünden noch zum Beschleunigen des Feuers – Explosionsgefahr!
  • Feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden. Auch Eierkartons sind eine gute Anzündhilfe.
  • Grill stets beaufsichtigen.
  • Kinder nicht in der Nähe des Grills spielen lassen – Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern!
  • Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
  • Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
  • Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen.
  • Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig auskühlt ist.
  • Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Haus stellen – Vergiftungsgefahr!
  • Heiße Glut nach dem Grillen nie im Boden vergraben. Diese "Glutnester" bleiben noch tagelang glühend heiß! Deshalb gilt: Die Grillkohle mit Wasser löschen und abkühlen lassen.
  • Einmalgrills am Strand mit Wasser löschen und abkühlen – auch den Sand unter dem Grill!

Besondere Vorsicht gilt wenn Kinder beim Grillen dabei sind!

  • Kinder können die Gefahr nicht einschätzen
  • Anzündhilfen gehören nicht in die Hände von Kindern
  • Kinder nie unbeaufsichtigt in der Nähe des Grills spielen lassen - aufgrund Ihrer Größe kann es schnell zu Verbrennungen im Gesicht kommen
  • Frühzeitig die Kinder über die Gefahren beim Grillen aufklären und mit Ihnen den richtigen Umgang mit Grillfeuer üben.

Brandschutztipps für den Winter

Winter: Sicherheit zu Hause und auf Reisen

Beißende Kälte, geschlossene Schneedecke, eiskalter Wind: Immer wieder hält der Wintereinbruch Deutschland fest im Griff. Nicht nur bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug gilt es nun, sich umfassend vorzubereiten und umsichtig zu reagieren, bereits zu Hause sollte man sich entsprechend der Gegebenheiten rüsten.

Die Freiwillige Feuerwehr Appenweier gibt acht Tipps zur Sicherheit für zu Hause und auf Reisen:

  • Kerzen stimmen auf die besinnliche Adventszeit und Winterzeit ein – jedoch dürfen sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. warnen Sie auch nachts vor Rauchentwicklung und können damit Ihr Leben retten!
  • Drehen Sie Heizkörper nie ganz ab. Wählen Sie mindestens die gekennzeichnete Frostschutzstellung. Achten Sie beim Heizen mit offenem Feuer (etwa in einem Kamin) auf den korrekten Abzug der Gase.
  • Sorgen Sie beim Schneeschieben dafür, dass Hydranten nicht unter Eis und Schnee eingeschlossen werden. Rot-weiße Schilder an Laternen oder Zäunen weisen auf den genauen Standort hin.
  • Schalten Sie die Weihnachtsbeleuchtung aus, wenn Sie nicht zu Hause sind. Diese sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
  • Lassen Sie Ihr Fahrzeug überprüfen, damit Sie nicht durch vermeidbare Schäden unterwegs liegen bleiben. Vor allem angemessene Winterbereifung ist wichtig!
  • An einer Unfallstelle ist die Eigensicherung wichtig – nutzen Sie Warnwesten, Warndreiecke und Leuchten! Gerade im Winter ist die Sicht oft auch am Tage schlecht! Wenn bei Unfällen der Einsatz der Feuerwehr oder des Rettungsdienst notwendig ist, können Sie diese über den kostenfreien alarmieren. Dieser ist europaweit gültig!
  • Bilden Sie in einem Stau eine , damit die Rettungskräfte schneller an den Unfallort kommen und umgehend Hilfe leisten können.
  • Häufig treffen Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienst) zeitversetzt ein; achten Sie auch beim Vorrücken im Stau darauf, dass die Rettungsgasse stets offen bleibt!
  • Vor der Abfahrt ist es ratsam zu tanken – so wird man vor allem bei längeren Reisen, nicht mit fast leerem Tank durch einen Stau, und den damit einhergehenden Kraftstoffverbrauch, etwa für die Heizung, überrascht.
  • Mit warmer Kleidung und einer Decke im Fahrzeug können Sie sich vor Kälte bei längeren Staus schützen. Denken Sie an Lebensmittel für den Notfall (Schokolade, heißer Tee, Babynahrung), um auch längere Stauzeiten überbrücken zu können.

Brandschutztipps für Weihnachten

Sicherheitsratschläge für die Advents- und Weihnachtszeit

Jedes Jahr in der Advents- und Weihnachtszeit ereignen sich zahlreiche Brände von Adventskränzen, -gestecken und Weihnachtsbäumen. Brandursache in fast allen Fällen: unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit brennenden Wachskerzen. 

Kann ein Entstehungsbrand nicht beim aller ersten Versuch gelöscht werden - Raum verlassen - Türen schließen und die Feuerwehr () alarmieren.

Sicherheitsmaßnahmen - Kleinlöschgeräte

  • Einen gefüllten Wassereimer und einen Scheuerlappen, eine Gießkanne, eine Blumenspritze oder am besten einen Feuerlöscher in greifbarer Nähe bereitstellen.
Kerzen
  • Brennende Kerzen immer beaufsichtigen. 
  • Brennende Kerzen nie alleine lassen - insbesondere nicht mit kleinen Kindern, auch nicht nur eine Minute. 
  • Keine Wunderkerzen verwenden.
Adventskränze und –gestecke 
  • Aufstellen in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen. 
  • Auf eine feuerbeständige Unterlage legen, z.B. Blech oder Porzellanteller.

Weihnachtsbäume

  • Ihren Weihnachtsbaum standsicher aufstellen und gegen Umkippen sichern. 
  • Den Baum regelmäßig mit Wasser versorgen, um ein Austrocknen zu verhindern oder zu verzögern. 
  • Aufstellungsort so wählen, dass ausreichender Abstand zu anderen brennbaren Gegenständen, z.B. Vorhänge, Teppiche, Möbel eingehalten werden kann. 
  • Wir empfehlen die Verwendung von elektrischen Kerzen und Lichtern mit VDE-Zeichen anstelle von Wachskerzen.

Brandschutztipps für Silvester / Umgang mit Feuerwerk

Tipps im Umgang mit dem Feuerwerk

Am 31. Dezember ist es mal wieder soweit, genau wie Miss Sophie in "Dinner For One" alljährlich zu Tisch bittet, wird nach zumeist besinnlichen Weihnachtstagen das alte Jahr umso lauter verabschiedet. Der Jahreswechsel wird es aller Voraussicht "in sich" haben. Neben Lärm und einer möglichen Umweltbelastung sind es vielmehr nicht beachtete Sicherheitshinweise, die für einige das Feuerwerk zum Alptraum werden lassen. Bastler verbrennen sich zu Tausenden jedes Jahr die Finger. Unfallberichte zeugen dann später oft von den Gefahren, die ein allzu sorgloser Umgang mit Feuerwerkskörpern mit sich bringt.

Beachten Sie bitte:
Am meisten gefährdet sind Jugendliche und Kinder, in deren Hände viele der explosiven Spezialitäten gar nicht kommen dürften. "Feuerwerkskörper für Vergnügungszwecke" unterliegen aus gutem Grund dem Sprengstoffgesetz. Sie sind in einer entsprechenden Verordnung in vier Gefährdungsklassen eingeteilt. Nur Feuerwerksspielwaren der Klasse I und Kleinfeuerwerke der Klasse II dürfen ohne eine behördliche Abbrenngenehmigung erworben werden. Die weniger gefährlichen Artikel (Klasse I), die schwarz gekennzeichnet sind, können das ganze Jahr über gekauft und benutzt werden. Zu diesen "Feuerwerksspielwaren" gehören Knallbonbons, Tischfeuerwerke, Konfettibomben und bengalische Zündhölzer. 

Für Artikel der Klasse II, die grün beschriftet sind, ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der Erwerb und die Benutzung generell verboten. Zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Diese Artikel dürfen bis zum 29. Dezember nicht verkauft werden, und sie dürfen nur an Silvester ab 18.00 Uhr bzw. bis Neujahrsmorgen 01.00 Uhr abgebrannt werden. Zu diesen sogenannten Kleinfeuerwerken gehören Raketen, Kanonenschläge, Böller, Feuerräder, Fackeln und Frösche.

Die Klassen III und IV sind nur für Großfeuerwerke bestimmt und ihr Abbrennen bedarf einer gesonderten Genehmigung.

Einmal im Jahr zu Silvester werden in Deutschland immer wieder Menschen schwer verletzt oder getötet durch den leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Neben einer erhöhten Brandgefahr, geht von dem alljährlichen Silvesterfeuerwerk ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko aus. Alkohol und der all zu oft leichtsinnige und unsachgemäße Umgang mit dem Feuerwerkskörpern schlagen beim Umgang mit Knallern und Raketen zu Buche.

In der Hauptsache sind Verbrennungen, Augenverletzungen und Verletzungen die von Sprengkraft des Schwarzpulvers herrühren zu verzeichnen. Wir haben Ihnen hier ein paar Tipps zusammengestellt, damit Ihre Feier in das neue Jahr unbeschwert und fröhlich verlaufen kann.

Maßnahmen im Umgang

  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen, wenn ihnen der Gebrauch untersagt ist. Das gleiche gilt auch für alkoholisierte Personen.
  • Lesen sie unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und befolgen Sie diese.
  • Verwenden Sie Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien.
  • Werfen bzw. starten Sie keine Feuerwerkskörper bzw. Raketen von Balkonen (diese können z.B. in unterhalb vom Balkon geöffnete Fenster oder in Nachbarhäuser fallen).
  • Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen.
  • Werfen Sie Feuerwerkskörper sofort nach dem Anzünden weg, oder stellen Sie je nach Typ diese zum Anzünden hin.
  • Werfen Sie Feuerwerkskörper niemals in die Richtung von zuschauenden Personen.
  • Bringen sie niemals gebündelt oder gemeinsam Feuerwerkskörper zur Explosion, auch nicht in Dosen oder Flaschen.
  • Fassen Sie vermeintliche Blindgänger nicht sofort an, diese können auch noch verspätet zünden. Warten! Versuchen Sie keinesfalls diese erneut zu zünden - wegen der jetzt zu kurzen Zündschnur erfolgt unter Umständen sofort die Explosion. Übergießen Sie Blindgänger mit Wasser um diese unbrauchbar zu machen. Gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, stellen sie spätestens am nächsten Tag eine enorme Gefahr dar.
  • Starten Sie die Raketen nur senkrecht und verwenden Sie dabei eine Flasche o.ä. Die Flasche muss einen sicheren Stand haben, am besten aus einem Flaschenkasten heraus. Starten Sie unter keinen Umständen eine Rakete aus der Hand heraus.
  • Schätzen Sie die Flugbahn der Rakete ab und beobachten Sie die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen. Überprüfen Sie ob ein Kontakt mit brennbaren Gegenständen stattfindet.
  • Entfernen Sie nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen und schließen Sie die Fenster. Häufig werden gerade von Jugendlichen Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen umso bewusst Brände hervorzurufen.
  • Beachten Sie, bei einem Bodenfeuerwerk, wie Goldregen o.ä. die Richtung des Funkenfluges - dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
  • Achten Sie besonders bei Kindern auf schwerentflammbare Kleidung. Vermeiden Sie Kleidung mit Kunstfaserstoffen wie zum Beispiel Fleece - hier besteht bei Kontakt mit Feuerwerkskörpern eine erhöhte Verbrennungsgefahr.
Seien Sie sich als Benutzer von Silvesterfeuerwerk Ihrer Verantwortung und der Gefahren bewusst und handeln Sie entsprechend, so steht Ihrem fröhlichen und ausgelassenen Jahreswechsel nichts im Weg.

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