In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Rechtsanwalt.
Zuständig für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sind die Rechtsanwaltskammern.
Dies betrifft sowohl die Zulassung als
als auch die Aufnahme in den Kammerbezirk bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit nach § 27 BRAO.
Weiterführende Informationen zum Zulassungsverfahren und die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Die Zuständigkeit der jeweiligen Rechtsanwaltskammer bestimmt sich in der Regel nach dem Ort, an dem Sie Ihre Kanzlei einrichten möchten.