Gesplittete Abwassergebühr

Alle Gemeinden Baden-Württembergs sind nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 (Aktenzeichen: 2 S 2938/08) dazu verpflichtet, eine gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die geplittete Abwassergebühr wurde in der Gemeinde Appenweier rückwirkend zum 01.01.2010 eingeführt.

Damit wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung z. T. nach neuen Maßstäben in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Hiermit soll eine größere Gebührengerechtigkeit erreicht werden.

Voraussetzungen

Alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in die öffentliche Entwässerung einleiten, sind gebührenpflichtig und werden zur Niederschlagswassergebühr herangezogen.

Verfahrensablauf

Entsprechend der Abwassersatzung der Gemeinde Appenweier gelten folgende Anzeigepflichten:
Binnen eines Monats nach dem Anschluss an die öffentliche Abwasseranlagen hat der Gebührenschuldner die Lage/Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den Abwasseranlagen zugeführt wird, der Gemeinde mitzuteilen. Bei Änderungen der Größe oder des Versiegelungsgrades sind diese der Gemeinde innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Kosten/Leistung

Gemäß der Abwassersatzung der Gemeinde Appenweier betragen die Abwassergebühren:

Schmutzwassergebühr je m3 Abwasser 2,07 Euro
Niederschlagswassergebühr je m2 versiegelte Fläche 0,21 Euro

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