Hinter dem juristischen Begriff "Rechtliche Betreuung" verbergen sich ganz entscheidende Fragen:
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allem, was betreute und betreuende Personen interessieren könnte.
Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist immer, dass die betroffene Person volljährig ist und infolge einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann. In diesem Fall kann der betroffenen Person eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt werden.
Hinweis: Reicht die vorhandene Hilfe und Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder einen sozialen Dienst aus, darf keine Betreuerin und kein Betreuer bestellt werden.
Wie Sie die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermeiden können, erfahren Sie in dem Kapitel "Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung".
In den gleichnamigen Kapiteln erfahren Sie alles Weitere zu den wichtigsten
Das Justizministerium Baden-Württemberg bietet die Broschüren "Das Betreuungsrecht - pr aktische Hinweise für Betreuer" und "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" zu diesem Thema an.
Um Mitbürgerinnen und Mitbürgern, denen eine Verständigung in deutscher Sprache schwer fällt, mit dem Thema vertraut zu machen, bietet das Justizministerium eine Kurzinformation zur Betreuung und Vorsorgevollmacht auf deutsch, türkisch, russisch, italienisch, griechisch, polnisch und englisch an. Sie können alle Broschüren bestellen oder herunterladen.