Eine Vormundschaft endet außer bei verschollenen Mündeln mit dem Wegfall ihrer Voraussetzungen kraft Gesetzes, beispielsweise durch
Hinweis: Der Beschluss des Familiengerichtes über das Ende der Vormundschaft hat dann nur deklaratorischen Charakter.
Ende des Amtes eines einzelnen Vormundes
Das Amt eines Vormundes kann vorzeitig beendet werden, beispielsweise wenn
Endet das Amt eines Vormundes vor dem Ende der Vormundschaft, wird ein neuer Vormund durch das Familiengericht ausgesucht. Der bisherige Vormund gibt das verwaltete Vermögen heraus und legt Rechenschaft über die Verwaltung ab.