Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.
Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
Entgeltliche Übernahmeformen:
Verkauf gegen Einmalzahlung
Verkauf gegen Kaufpreisraten
Verkauf gegen Renten
Verkauf gegen dauernde Last
Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
Pacht
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