Eine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn ist ein Dokument, mit dem über eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird.
Es ist gleichgültig, wie das Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Als ordnungsgemäße Rechnungen sind deshalb z. B. auch Frachtbriefe, Quittungen, Abrechnungen, Mietverträge und andere Dokumente anzusehen, wenn diese alle erforderlichen Rechnungsangaben enthalten.
Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, sind Sie berechtigt, Rechnungen gegenüber Ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern auszustellen. Diese Berechtigung wandelt sich eine Verpflichtung, wenn Sie steuerpflichtige Leistungen an andere Unternehmen für deren unternehmerischen Bereich erbringen. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung erteilen.
Eine Rechnung muss unter anderem folgende Angaben enthalten:
Bei einer Rechnung bis zu einem Bruttobetrag von 250 Euro (sog. Kleinbetragsrechnung) gilt eine vereinfachte Rechnungsstellung. Ausreichend sind folgende Angaben:
Rechnungen werden meistens auf Papier übermittelt. Wollen Sie die Rechnung auf elektronischem Weg übermitteln, brauchen Sie die Zustimmung des Empfängers.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Vertragspartner haben, eine ordnungsgemäße Rechnung zu bekommen, sind die Zivilgerichte zuständig.